Steuern Allgemein

Um seine Aufgaben erfüllen zu können, braucht der Staat Einnahmen. Zu diesem Zweck erhebt er Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Alle Bürger haben die Pflicht, im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Gesetze ihren Anteil zur Finanzierung öffentlicher Leistungen beizutragen - auch dann, wenn sie nicht unmittelbar selbst in den Genuss der Leistungen kommen oder kommen wollen. Etwa 30% des gesamten erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukts werden von den Österreicherinnen und Österreichern als Steuern an die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden eingezahlt (Sozialversicherungsbeiträge sind dabei nicht berücksichtigt).  


Steuern können nach unterschiedlichen Kriterien unterteilt werden:

  • nach der Art der Einhebung:

    • direkte Steuern: Steuerschuldner oder Steuerschuldnerin und Steuerträger oder Steuerträgerin sind identisch (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer)
    • indirekte Steuern: Steuerschuldner oder Steuerschuldnerin und Steuerträger oder Steuerträgerin sind nicht identisch (z.B. Umsatzsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer)


  • nach dem Steuergegenstand:

    • Ertragssteuern (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer)
    • Vermögenssteuern (z.B. Erbschaftssteuer, Grundsteuer)
    • Verkehrssteuern (Umsatzsteuer, Grunderwerbssteuer, Kapitalertragssteuer)
    • Verbrauchssteuern (z.B. Tabak-, Mineralöl-, Biersteuer, Alkoholabgabe)


  • nach der Ertragshoheit:

    • ausschließlich gemeinschaftliche Bundesabgaben (z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Tabaksteuer, Stempelgebühren)
    • Landesabgaben (z.B. Feuerschutzsteuer, Jagd- und Fischereiabgaben)
    • Gemeindeabgaben (z.B. Kommunalsteuer, Grundsteuer, Getränkesteuer)


  • nach Personensteuern und Sachsteuern:

    • Personensteuern: entscheidend für den Steuergegenstand und besonders für die Steuerhöhe ist die persönliche Situation des Steuerschuldners bzw. der Steuerschuldnerin (z.B. Höhe des Einkommens, Familienstand)
    • Sachsteuern: für die Steuerhöhe sind objektbezogene Merkmale entscheidend (z.B. verschiedene Umsatz-Steuersätze für unterschiedliche Warenkategorien oder Dienstleistungen)


  • nach Veranlagungssteuern und Selbstbemessungssteuern:

    • Veranlagungssteuern: das neues FensterFinanzamt setzt auf Basis der Steuererklärung die Steuer für ein Kalenderjahr fest, Vorauszahlungen können geleistet werden (z.B. Einkommensteuer)
    • Selbstbemessungssteuern: der oder die Steuerpflichtige bzw. der oder die zur Einbehaltung von Steuern Verpflichtete berechnet die Steuern selbst (z.B. Normverbrauchsabgabe, Versicherungssteuer)

 


"Beim Griff in die eigene Tasche
stellt man immer wieder fest,
dass die öffentliche Hand schon
vorher drin war."

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