Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer ist eine Steuer, die auf den Gewinn beim spekulativen Verkauf von Gütern erhoben wird. Geregelt ist sie im § 23 des Einkommensteuergesetzes. Die Spekulationssteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die Einkommensteuer auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Sie wird erhoben, wenn

  1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte nicht länger als zehn Jahre oder
  2. andere Güter nicht länger als ein Jahr im Besitz waren oder
  3. die Veräußerung vor dem Erwerb erfolgt.

Genauere Informationen entnehmen Sie  bitte in der Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie unter Punkt V.   -> Nebenkostenaufstellung Hauskauf/Verkauf

 


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