Spekulationssteuer
Die Spekulationssteuer ist eine Steuer, die auf den Gewinn beim spekulativen Verkauf von Gütern erhoben wird. Geregelt ist sie im § 23 des Einkommensteuergesetzes. Die Spekulationssteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die Einkommensteuer auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Sie wird erhoben, wenn
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Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte nicht länger als zehn Jahre oder
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andere Güter nicht länger als ein Jahr im Besitz waren oder
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die Veräußerung vor dem Erwerb erfolgt.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte in der Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie unter Punkt V. -> Nebenkostenaufstellung Hauskauf/Verkauf
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