Förderungen
Es gibt mehrere Arten der Förderung, wobei unter anderen zwischen Annuitätenzuschüssen und Landesdarlehen bei Eigenheimen und Wohnbeihilfe bei Mietobjekten unterschieden wird.
Annuitätenzuschuss
Beim Annuitätenzuschuß leistet das Land für ein Darlehen (Abstattungskredit) mit der Laufzeit von 20 Jahren fixe Zuschüsse zur Verzinsung und Tilgung (Annuitätensuschüsse). Die Annuitätenzuschüsse werden halbjährlich, jeweils zum 28. Februar und 31. August, direkt auf das Darlehenskonto überweisen. Die Zuschüsse werden mit 1 % jährlich verzinst und sind nach gänzlicher Tilgung des Darlehens an das Land zurückzuzahlen.
Darlehen
Förderungswerber mit drei oder mehr Kindern, Schwerbehinderte, Familien mit einem schwerbehinderten (im Haushalt lebenden) Familienmitglied und Familien mit einem behinderten Kind im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetz 1967 erhalten ein Landesdarlehen. Die jährliche Verzinsung beträgt 3% dekursiv.
Wohnbeihlife
Diese können unter anderem für Mietwohnungen, wenn der Hauptmietzins den sogenannten Richtwert ohne Zuschläge (derzeit € 6,03/m² netto) nicht überschreitet, in Anspruch genommen werden. Bei Kleinwohnungen (30 bis 35 m²) darf der Hauptmietzins € 7,84/m² netto nicht überschreiten.
Die Förderungen unterliegen genauen Richtlinien, die im Informationsblatt des Landes Steiermark definiert sind. Grundsätzlich unterscheidet mann objektbezogene (unterliegen baulichen Richtlinien bei Errichtung oder Sanierung) und personenbezogene (abhängig vom Familienstand, Alter, Personen im Haushalt etc.) Förderungen. Weiters müssen die Förderungswerber ihren bisherigen Wohnsitz aufgeben und bis auf wenige Ausnahmen noch keinen Zuschuss in Anspruch nehmen.
"Probleme lassen sich immer am besten mit anderer Leute Geld regeln."
Jean Paul Getty
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