Eigenheimförderung

Eine Förderung bekommen Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigter jeweils mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichgestellte.


Was wird gefördert?

Neuerrichtung eines Eigenheims.


Wie und in welcher Höhe wird gefördert? 

 Jungfamilien;
Unverheiratet unter 35 Jahren mit einem Kind;
Familien mit 2 Kindern

 Art:

 Annuitätenzuschuss des Landes zu Bankdarlehen (in Euro, Laufzeit: 20 Jahre)
 Der Zuschuss erfolgt halbjährlich.
 21. - 29. Jahr: Rückzahlung an das Land
€  43.605,-  bei Errichtung von Eigenheimen 
  €  3.634,-  je Elternteil, der dem Haushalt zugehört
  €  7.000,-  max. für Alternativenergieanlagen (z.B. Biomasseheizung)
  €  2.907,-  Zuschlag bei Anschluss an Fernwärme
  €  10.901,-  Zuschlag für ein Niedrigenergiehaus (max. 50kWh/m²/a)
  €  15.000,-  Zuschlag für ein Niedrigenergiehaus (max. 40 kWh/m²/a)
  €  20.000,-  Zuschlag für ein Passivhaus (max. 15 kWh/m²/a)
  €  14.535,-  Zuschlag für Berggemeinden
  €  14.535,-  Zuschlag für Eigenheime in Gruppen
  € 14.535,-  Zuschlag für Schutzzonenbauvorhaben

 Einzelpersonen;
Ehepaare mit einem Kind (beide, oder ein Partner ist älter als 35 Jahre)

 Art:

 Annuitätenzuschuss des Landes zu Bankdarlehen (in Euro, Laufzeit: 20 Jahre)
 Der Zuschuss erfolgt halbjährlich.
 21. - 29. Jahr: Rückzahlung an das Land
  € 29.069,-  bei Errichtung von Eigenheimen für Einzelpersonen 
   € 32.703,-  bei Errichtung von Eigenheimen für Ehepaare
  €  3.634,-  je Kind
  €  3.634,-  zusätzlich für Familien mit zwei Kindern 
  €  3.634,-  je Elternteil, der dem Haushalt zugehört
  €  7.000,-  max. für Alternativenergieanlagen (z.B. Biomasseheizung)
  €  2.907,-  Zuschlag bei Anschluss an Fernwärme
  €  10.901,-  Zuschlag für ein Niedrigenergiehaus (max. 50kWh/m²/a)
  €  15.000,-  Zuschlag für ein Niedrigenergiehaus (max. 40 kWh/m²/a)
  €  20.000,-  Zuschlag für ein Passivhaus (max. 15 kWh/m²/a)
  €  14.535,-  Zuschlag für Berggemeinden
  €  14.535,-  Zuschlag für Eigenheime in Gruppen
  €  14.535,-  Zuschlag für Schutzzonenbauvorhaben

 Familien mit 3 oder mehr Kindern;
Schwerbehinderte (80% Erwerbsminderung), allein stehend oder im Familienverband

 Art:

Direktdarlehen des Landes (in Euro, Laufzeit: knapp über 25 Jahre)
Verzinsung: 3% jährlich
Rückzahlung: halbjährlich 
  €  43.605,-  Schwerbehinderte (80% Erwerbsminderung), allein stehend oder im Familienverband
  €  47.239,-  Familien mit 3 Kindern
  €  3.634,-  ab dem 4. Kind zusätzlich (für weitere Kinder)
  €  3.634,-  je Elternteil, der dem Haushalt zugehört
  €  7.000,-  max. für Alternativenergieanlagen (z.B. Biomasseheizung)
  €  2.907,-  Zuschlag bei Anschluss an Fernwärme
  €  10.901,-  Zuschlag für ein Niedrigenergiehaus (max. 50kWh/m²/a)
  €  15.000,-  Zuschlag für ein Niedrigenergiehaus (max. 40 kWh/m²/a)
  €  20.000,-  Zuschlag für ein Passivhaus (max. 15 kWh/m²/a)
  €  14.535,-  Zuschlag für Berggemeinden
  €  14.535,-  Zuschlag für Eigenheime in Gruppen
  €  14.535,-  Zuschlag für Schutzzonenbauvorhaben
Die Rückzahlung des Landesdarlehens beträgt halbjährlich:
   1. - 5. Jahr 2% des Darlehensbetrages
   6. - 10. Jahr 2,5% des Darlehensbetrages
   11. - 15. Jahr 3% des Darlehensbetrages
   16. - 20. Jahr 3,5% des Darlehensbetrages
   21. - 25. Jahr 4% des Darlehensbetrages
   im 26. Jahr Restrate von 0,347% des Darlehensbetrages


Näheres siehe Informationsblatt für Eigenheimförderung


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